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Registrierungen und Genehmigungen von Tlacoveran in der Schweiz

Verantwortung

Genehmigung / Registrierung

Aufsichtsbehörde

Bundesebene (Schweiz)

Genehmigung als Finanzintermediär gemäß dem Geldwäschereigesetz (GwG)

FINMA – Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Bern

GwG-Compliance

Mitgliedschaft in einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) zur Erfüllung der GwG-Pflichten

Von der FINMA

anerkannte SRO

Bankgeschäft

Banklizenz für die Annahme von Einlagen und die Verwahrung von Kundengeldern

FINMA – Bankenaufsicht, Bern

Wertpapiere und Derivate

Genehmigung als Wertpapierhändler oder Handelsplattform

FINMA – Marktaufsicht, Bern

Finanzdienstleistungen (FIDLEG / FINIG)

Genehmigung nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) für Anlageberatung und Vermögensverwaltung

FINMA, Bern

Börsen und Handelsplattformen

Registrierung als organisierter Handelsplatz SIX Swiss Exchange Regulation, Zürich

(unter Aufsicht der FINMA)

Kantonale Anforderungen

Eintrag ins Handelsregister und Steuerregistrierung in den jeweiligen Kantonen